„Verbrenner-Aus“ gekippt

Das viel diskutierte „Verbrenner-Aus“ 2035 ist den Plänen der EU-Kommission zufolge vom Tisch. Allerdings bleiben die Zielvorgaben für die Hersteller ambitioniert.

 

Das Bild zeigt die Entwicklung der CO₂-Flottenemissionen in Europa und die Grenzwerte in Gramm pro Kilometer (g/km) von 2010 bis 2040. Es stellt dar:

- Einen Rückgang der Emissionen von 2010 bis 2020 unter der NEDC (New European Driving Cycle) Norm.
- Einen Übergang zur strengeren WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) Norm.
- Eine Flexibilisierung der Emissionsvorgaben für die Jahre 2028-2032.
- Kompensation durch innovative Technologien wie "grüner Stahl" und klimaneutrale Kunststoffe.
- Geplante Emissionsreduzierung um 90% bis zum Jahr 2035.

 

Die EU-Kommission hat im Rahmen des „Automotive Package“ die regulatorischen Leitplanken für den Sektor teilweise adjustiert sowie begleitende Maßnahmen (u.a. Förderung europäischer Batterieproduktion, E-Quoten für Firmenflotten) angekündigt. Das auch als „Verbrenner-Aus“ bezeichnete Ziel für die Flottenemissionen (-100% ab 2035) wurde aufgeweicht. Die neue Maßgabe sieht nunmehr eine Minderung um 90% (ggü. 2021) vor. Allerdings sollen die verbleibenden 10% durch anderweitige Reduktionen (Einsatz von „grünem“ Stahl und / oder klimaneutralen Kraftstoffen) adressiert werden.

 

Die vorgeschlagenen Änderungen unterstützen u.E. zwar grundsätzlich einen technologieoffeneren Ansatz. Allerdings sind die mit Blick auf 2035 in Aussicht gestellten Erleichterungen stark von der Verfügbarkeit der Kompensationsalternativen abhängig. Positiv gilt es aus unserer Sicht einige der ab-seits des prominenten „Verbrenner-Aus“ geplanten Flexibilisierungen herauszustellen. Die anfängliche Durchschnittsbetrachtung der Flottengrenzwerte dürfte den Übergang zur nächsten Compliance-Stufe erleichtern und auch im Nutzfahrzeugbereich sollten die geschilderten Maßnahmen für Entlastung sorgen.

 

Die angepassten Reduktionsvorgaben für 2035 stellen weiterhin ambitionierte Anforderungen dar, welche einen starken Absatzfokus auf vollelektrische Fahrzeuge erfordern und damit die klimapolitischen Ziele nach wie vor in den Vordergrund stellen. Eine deutlichere Abkehr hätte zwar kurzfristig die Finanzierung des technologischen Wandels erleichtert. Perspektivisch könnten sich aus den strengen Maßgaben jedoch auch Chancen eröffnen. Wenngleich die Hersteller international vorerst in einem heterogenen Umfeld („verbrennerlastiger“ US-Markt vs. dynamischer E-Hochlauf in China) agieren müssen, ist die Zukunft des Automobilantriebs klar vollelektrisch. Die aktuellen Wettbewerbsvorteile Chinas im E-Segment lassen sich voraussichtlich besser durch forcierte Investitionen in die Technologie reduzieren als durch einen verlängerten zweigleisigen Ansatz.

 

Dabei ist allerdings auch festzuhalten, dass die Hersteller nicht allein die Verantwortung für einen erfolgreichen E-Hochlauf tragen können. Vor allem in den nächsten Jahren sind zur Ankurbelung der Nachfrage entsprechende Anreize zu setzen. Der Maßnahmenkatalog versucht dies zum einen durch die „Supercredits“ für Kleinwagen sowie durch die E-Quoten für Dienstwagen zu adressieren. Aus unserer Sicht sind jedoch weitere flankierende staatliche Fördermaßnahmen notwendig.

--- Markus Roß