Erster Blockchain-Pfandbrief Anfang August emittiert
Der erste digitale Pfandbrief wurde am 2. August 2024 von der Berlin Hyp aufgelegt. Diese Transaktion folgte einer ähnlichen Neuemission der KfW Anfang Juli.
Der Pfandbrief, dessen Geschichte sich bis ins Jahr 1769 zurückführen lässt, steht für Sicherheit und Kontinuität. Gleichzeitig gehört zur Erfolgsgeschichte des Pfandbriefs, dass er mit der Zeit gegangen ist. Aktuell betrifft dies den Sprung in die digitale Welt. Seit dem 2. August 2024 gibt es den ersten Blockchain-Pfandbrief, der von der Berlin Hyp aufgelegt wurde. Das Volumen des ersten digitalen Pfandbriefs (Laufzeit drei Jahre) wurde bereits bei der Ankündigung der Neuemission auf 100 Mio. Euro festgelegt.
Blockchain ist eine Distributed Ledger Technologie (DLT), mit welcher Daten in dezentralen Computer-Netzwerken verwaltet werden. Mit kryptografischen Methoden werden in dieser Datenbank Veränderungen, die zum Beispiel eine Anleihe betreffen, in Blöcken chronologisch geordnet gespeichert. Diese Blöcke sind in einem Register (Ledger) zusammengefasst. Ein Vorteil von Blockchain ist, dass Transaktionen in Echtzeit und damit schneller als bei herkömmlichen Abwicklungsverfahren erfolgen können.
Die rechtlichen Grundlagen für Blockchain-Pfandbriefe bildet in Deutschland das Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG) von 2021. Ansonsten genießen Investoren von Blockchain-Pfandbriefen die gleichen Rechte wie Investoren von analogen Pfandbriefen. Berlin Hyp weist aber darauf hin, dass ihr neuer digitaler Hypothekenpfandbrief nicht börsennotiert und nicht LCR- oder EZB-fähig ist. Der Blockchain-Pfandbrief der Berlin Hyp wird jedoch das gleiche privilegierte (sprich reduzierte) Risikogewicht aufweisen und ein Rating bekommen (die Hypothekenpfandbriefe der Berlin Hyp haben ein Aaa von Moody’s). Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem „Covered Bonds – Biweekly“ vom 1. August 2024.
-- Jörg Homey