EU-Omnibus-Paket: Lockerungsübungen!

Mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu erhöhen, hatte die EU-Kommission im Februar ein Paket an Vorschlägen zur Reduzierung der Nachhaltigkeits-Regulatorik veröffentlicht. Es deutet sich nun an, dass EU-Rat und EU-Parlament noch weitergehende Lockerungen anstreben.
 

Im Februar hat die EU-Kommission ein Omnibus-Vereinfachungspaket zum Thema Nachhaltigkeit auf den Weg gebracht. Die vorgeschlagenen Anpassungen beziehen sich unter anderem auf die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) sowie die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD). Die Vorschläge zur zeitlichen Verschiebung der Pflichten wurden mit Vorrang behandelt und sind bereits verabschiedet. Bei der inhaltlichen Gestaltung zeichnet sich jedoch ab, dass die Positionen mit denen Rat und Parlament in die Trilog-Verhandlungen gehen, noch weitergehende Lockerungen vorsehen und die Gespräche damit komplexer werden. Die Verhandlungen dürften im vierten Quartal 2025 starten und sich bis 2026 ziehen.

 

Pointiertestes Beispiel ist der Kreis der Unternehmen, der die Regelungen anwenden muss. Während die Kommission für die CSRD vorsieht, dass Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitende und einem Nettoumsatz von 50 Mio. Euro berichtspflichtig sind, schlägt beispielsweise der Rat hier 1.000 Mitarbeitende und einen Nettoumsatz von 450 Mio. Euro vor. Bei der CSDDD sind es gemäß Position des Rates sogar 5.000 Mitarbeitende und 1,5 Mrd. Euro Nettoumsatz – relativ zum Kommissionsvorschlag von 1.000 Mitarbeitenden und 450 Mio. Euro Nettoumsatz.

 

Das Bestreben nach Entlastungen für die europäische Wirtschaft steht in gewissem Kontrast zu dem Wunsch, die Rolle als globaler Nachhaltigkeits-Vorreiter nicht aufzugeben. Grundsätzlich ist dem Gedanken zuzustimmen, dass die besten Absichten, ein Gold-Standardsetzer in Sachen Nachhaltigkeit zu sein, nicht mehr als Beispiel taugen, sobald diese Regulierung strangulierend wirkt. Andererseits ist auf die kritischen Aspekte hinzuweisen, sollte die Regulierung zu locker werden. Denn in einer kohärenten Nachhaltigkeitspolitik liegt auch eine Chance, wenn daraus ein Know-how-Vorsprung im Umgang mit ESG-Risiken erwächst. ESG-Risiken – speziell solche, die aus dem Klimawandel resultieren – sind dann beherrschbar(er), wenn sich Unternehmen mit derartigen Themen auseinandersetzen und einen entsprechenden Pool an Daten bereitstellen. Eine nur noch rudimentäre Verpflichtung für weite Teile der Wirtschaft, diese Themen in den Blick zu nehmen und ESG-Daten zu liefern, könnte hier jedoch zu kritischen Lücken führen.

 

-- Tobias Gruber und Torsten Hähn