Digitale Marktplätze im Wandel – Neue Spielregeln für Tech-Konzerne

Mit dem Digital Markets Act (DMA) geht die EU-Kommission in die nächste Runde ihrer Digitalstrategie und zielt damit auf einen faireren Wettbewerb auf den digitalen Märkten ab.
 


Seit dem 07. März 2024 sind alle Unternehmen, die als „digitale Torwächter“ (Gatekeeper) gelten, verpflichtet, die Vorgaben des DMA einzuhalten. Das Kernziel ist es, für mehr Transparenz und Wettbewerb auf den digitalen Märkten sowie für einheitliche Regeln innerhalb der EU zu sorgen.

 

Von der EU-Kommission als Gatekeeper angesehen werden dabei Unternehmen, welche über einen erheblichen Einfluss auf den Binnenmarkt verfügen und einen zentralen Plattformdienst bereitstellen, der gewerblichen Nutzern als Zugangstor zu Endnutzern dient. Zusätzlich müssen die Konzerne hinsichtlich ihrer Tätigkeiten eine gefestigte Position innehaben. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies: einen Jahresumsatz in der EU von über 7,5 Mrd. Euro oder eine durchschnittliche Marktkapitalisierung von 75 Mrd. Euro. Zusätzlich müssen monatlich mindestens 45 Millionen Endnutzer und jährlich mindestens 10.000 gewerbliche Nutzer über die Plattform erreicht werden. Derzeit gelten sieben Unternehmen mit 24 Schlüsselplattformen als „digitale Torwächter“.

 

Für die Gatekeeper bedeutet das eine Reihe von Vorgaben seitens der EU. Beispielsweise muss es Geschäftskunden möglich gemacht werden, Verträge mit ihren Kunden auch außerhalb der Plattform abzuschließen. Auch dürfen Gatekeeper auf ihrem Portal eigene Produkte nicht mehr ähnlichen Produkten von Dritten vorziehen. Außerdem müssen die von den Herstellern vorab installierten Apps von Nutzern gelöscht werden können.

 

Der DMA soll die Dominanz der großen US-Technologiekonzerne verringern und so den Wettbewerb innerhalb der EU fördern. Laut EU-Kommission liegt das hierdurch prognostizierte Wohlstandswachstum für die Verbraucher einmalig bei rund 13 Mrd. Euro und auch die Wirtschaft soll um etwa 12 Mrd. bis 23 Mrd. Euro wachsen, verbunden mit einem Anstieg an Arbeitsplätzen. Bei Verstößen gegen den DMA drohen den Unternehmen hohe Geldbußen von bis zu 10% des weltweiten Jahresumsatzes (bis zu 20% bei wiederholten Verstößen). Darüber hinaus kann die EU-Kommission bei systematischen Verstößen die Konzerne auch zum Verkauf von Unternehmensanteilen zwingen oder den Bezug zusätzlicher Dienstleistungen untersagen, die mit der systematischen Nichteinhaltung der Regeln in Zusammenhang stehen.

-- Markus Leistner