Inflation Reduction Act in den USA: Massive Investitionen voraus!

Mit dem Inflation Reduction Act will die Biden-Regierung den Klimaschutz in den USA mit Subventionen vorantreiben. Hiervon könnten auch europäische Aktiengesellschaften profitieren.
 


Der „Inflation Reduction Act of 2022“ (IRA) soll mit staatlichen Maßnahmen im Umfang von insgesamt 437 Mrd. USD über zehn Jahre hinweg den Kilmaschutz und soziale Belange in den USA fördern. Angesichts eines US-Bruttoinlandsprodukts von gut 25 Bio. US-Dollar – wohlgemerkt pro Jahr – klingt die Summe zwar nach einem überschaubaren Betrag. Allerdings sollen die staatlichen Ausgaben Anreize schaffen, um private Investitionen in größerem Umfang anzustoßen. Schätzungen gehen davon aus, dass sich der direkte wirtschaftliche Effekt im unteren bis mittleren einstelligen Billionen-Dollar-Bereich bewegen könnte.

 

Insbesondere bei der Energieerzeugung sieht die Biden-Regierung enormes Potenzial, werden derzeit doch rund 80% des Primärenergieverbrauchs in den USA durch fossile Energieträger gedeckt. Ein deutlicher Schub für die Stromerzeugung aus Wind, Sonne und Wasserkraft soll das ändern, flankiert durch den verstärkten Ausbau der Energieinfrastruktur. Vom damit einhergehenden Ausbau der Kapazitäten im Bereich erneuerbare Energien dürfte insbesondere die Investitionsgüterbranche profitieren. Ein Stück vom Kuchen abbekommen sollten zudem Technologieunternehmen. Nicht nur sind deren Produkte integraler Bestandteil beispielsweise von Windkraft- und Solaranlagen. Der IRA sieht darüber hinaus eine gezielte Förderung grüner Technologien vor, darunter Photovoltaik-Wafer und Batterie-Zellen. Die Autoindustrie darf sich über Unterstützung von gleich zwei Seiten freuen. Zum einen wird die Produktion „sauberer“ Fahrzeuge, zum anderen deren Nachfrage gefördert. Auf der Agenda haben werden das Ausgabenprogramm auch Hersteller von Biokraftstoffen und Verantwortliche von Wasserstoffprojekten. Ziel ist es unter anderem, den Preis für „sauberen“ Wasserstoff binnen zehn Jahren um 80% zu reduzieren. Und auch US-Häuslebauer und -besitzer werden beim IRA berücksichtigt, sollen diese doch Anreize erhalten, ihre Immobilien besser zu dämmen und energetisch aufzuwerten.

 

Der Ansatz, aufseiten der US-Regierung mehr für den Klimaschutz tun zu wollen, dürfte in Brüssel zwar grundsätzlich begrüßt worden sein. Dennoch liefen EU-Politiker Sturm gegen den IRA bzw. dessen Ausgestaltung. Schließlich stünden entsprechende EU-Programme für (Vor-) Produkte und Dienstleistungen aus den USA offen, während der IRA US-Erzeugnisse bevorzuge („Local-Content-Anforderungen“). Tatsächlich ist es über diplomatische Bemühungen gelungen, diesen Teil des IRA aus EU-Sicht offener zu gestalten – auch ohne das Freihandelsabkommen „TTIP“. Neben US-Unternehmen und global agierenden Konzernen mit Produktionskapazitäten in Nordamerika und Mexiko haben folglich auch Aktiengesellschaften aus Europa bzw. Deutschland die Chance, von den US-Fördermaßnahmen zu profitieren.

 

-- Alexander Buhrow