Heizungsgesetz 2.0 – Wird der zweite Aufschlag zum Matchball?

Die 2023 beschlossene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes hatte es in sich, weil Hauseigentümer praktisch nur noch teure Wärmepumpen als neue Heizung einbauen dürfen. Beim Nachfolger, dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz, sind Gasheizungen weiterhin erlaubt, nicht aber die Probleme der Klimawende im Heizungskeller gelöst.

 

Das Bild zeigt zwei Diagramme, die sich mit der Dekarbonisierung und Heizungsinstallationen in Gebäuden befassen:

1. **Linkes Diagramm:** Es zeigt die Trendentwicklung der Treibhausgase von Gebäuden von 2010 bis 2045 in CO₂-Äquivalenten (in Mio. Tonnen). Es weist darauf hin, dass die Dekarbonisierung von Gebäuden hinterherhinkt, da die Emissionsreduktionen schneller steigen sollten.

2. **Rechtes Diagramm:** Es veranschaulicht den Marktanteil neu installierter Heizungen nach Energieart von 2015 bis 2025 in Tausend Einheiten, unterteilt in Gas, Öl, Biomasse und Wärmepumpe. Wärmepumpen haben einen hohen Marktanteil im Vergleich zu anderen Heizungsarten, insbesondere in den letzten Jahren.

 

Im Juni 2021 zog die damalige schwarz-rote Bundesregierung Deutschlands Klimaneutralität fünf Jahre vor das EU-Ziel (2050). Doch die Treibhausgasreduktion der zu drei Viertel mit Öl und Gas beheizten Häuser und Wohnungen wurde für die 24 verbleibenden Jahre bis 2045 zu optimistisch beurteilt. Bei Gebäuden sinken die CO2-Emissionen mit zuletzt 104 Mio. Tonnen im Jahr viel zu langsam, um die Null bis 2045 zu erreichen.

 

Deshalb drückte die Ende 2021 formierte Ampelregierung mit dem „Heizungsgesetz“ auf die Tube. Doch selbst das gegenüber dem ersten Entwurf deutlich entschärfte Gesetz rief erheblichen Unmut hervor. Der Hauptgrund war die Vorgabe, dass neu installierte Heizungen zu 65% mit regenerativer Energie betrieben werden müssen. Auch hier war der Blick zu optimistisch, denn durch die damit verbundene faktische Pflicht zum Einbau teurer Wärmepumpen bei neuen Heizungen wurde Hausbesitzern wie Mietern bewusst, dass sie sich die private Klimawende trotz Förderung oft nicht leisten werden können.

 

Daher überraschte es nicht, dass das unbeliebte Gesetz bei der Bundestagswahl 2024 ein wichtiges Thema war. Doch die Materie ist komplex, denn auch mit geringeren finanziellen Lasten für die Haushalte müssen die Treibhausgasemissionen weiter sinken, auch um die Brüsseler Vorgaben für die Klimawende nicht zu gefährden. Weil die zuständigen Ministerien Bau und Wirtschaft keine Lösung fanden, drängte die Zeit. In Großstädten endet Mitte 2026 die Frist für die kommunale Wärmeplanung, sodass hier die erste Stufe des noch geltenden Heizungsgesetzes scharf geschaltet worden wäre. Um das zu verhindern, muss der Nachfolger, das neue Gebäudemodernisierungsgesetz, vorher den Bundestag passieren. Deshalb haben sich die Koalitionsspitzen der schwarz-roten Bundesregierung nun auf zentrale Eckpunkte geeinigt.

 

Danach soll vor allem die 65%-Regel entfallen, damit günstigere Gasheizungen weiterhin eingebaut werden dürfen. Damit der CO2-Ausstoß dennoch sinkt, soll der Anteil klimafreundlicher Brennstoffe wie Biomethan oder grüner Wasserstoff steigen. Ob die Quadratur des Kreises gelingt, ist jedoch fraglich, denn die Verfügbarkeit grüner Gase ist limitiert. Außerdem können Gasheizungen durch steigende CO2-Preise und höhere Kosten für grüne Gase im Betrieb teuer werden. Zudem dürfte die Sinkrate der Treibhausgasemissionen nachlassen, wenn weniger Wärmepumpen und mehr Gasheizungen installiert werden. Die Lücke müsste dann an anderer Stelle und vermutlich kostenintensiv geschlossen werden.

 

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz wäre die Heizungs-Kuh erstmal vom Eis. Für die Hausbesitzer wäre es von Vorteil, wenn sie dann mehr Flexibilität beim Heizungstausch hätten. Einfach ist die Entscheidung aber nicht: Fossile Brennstoffe können länger genutzt werden, haben auf Dauer aber keine Perspektive. Offen ist auch, wie teuer der Mix aus fossilem und grünem Gas für die Haushalte wird. Zudem wird Wasserstoff durch den Bedarf der Industrie für private Haushalte wohl limitiert bleiben. Teure Wärmepumpen dürften dank ihrer hohen Effizienz oftmals die bessere Wahl sein. Letztlich kann erst im Rückblick beurteilt werden, ob dieser zweite Gesetzesaufschlag zum Erfolg führt oder ins Aus geht.

 

-- Thorsten Lange