Deutschland: Karlsruhe und die Folgen für Konjunktur & Märkte

Nachtragshaushalt, Aussetzung der Schuldenbremse, Sparzwang, Einnahmeerhöhungen – die Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils auf die deutsche Haushaltspolitik sind gravierend. Als Folge könnte das Wachstum schwächeln und die Inflation langsamer fallen, aber Neuwahlen sind kaum zu erwarten. Das Emissionsvolumen des Bundes im kommenden Jahr dürfte vor diesem Hintergrund geringer ausfallen als bisher geplant.

 

Das Bild stellt ein Diagramm dar, das die Entwicklung der Renditen von zehnjährigen deutschen Bundesanleihen über einen Zeitraum von mehreren Monaten zeigt. Das Diagramm beginnt im Januar 2023 und reicht bis Dezember 2023. Es zeigt einen generellen Abwärtstrend in den Renditen, insbesondere seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVefG), das vermutlich Bezug auf eine beachtliche Entscheidung zum Thema Wirtschaft oder Finanzen hat.

Die Achsen des Diagramms sind folgendermaßen beschriftet:
- **Y-Achse:** Renditen (in Prozent)
- **X-Achse:** Zeitabschnitte in monatlichen Intervallen von Januar bis Dezember '23

Die über dem Diagramm stehende Beschriftung „Seit dem BVefG-Urteil geht es mit den Bund-Renditen fast nur abwärts“ deutet darauf hin, dass das Urteil einen signifikanten Einfluss auf die Rückgang der Renditen hatte.

Unterm Strich illustriert das Diagramm die Herausforderungen, die auf dem deutschen Finanzmarkt insbesondere im Bereich der Bundesanleihen zu beobachten sind. Es bietet Entscheidern sowie Investoren wertvolle visuelle Informationen über die Marktgegenwart und potenzielle Risiken in der langfristigen Anlagestrategie.

 

Die Richter des Zweiten Senats am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) haben entschieden, dass die Umwidmung von ungenutzten Mitteln des Sondervermögens Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) auf das Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF) gegen das Grundgesetz verstößt. Damit haben die Richter in Karlsruhe der derzeitig gängigen Praxis von Schattenhaushalten enge Grenzen gesetzt. Konkret muss Berlin nunmehr sowohl die laufenden Ausgaben als auch die Herausforderungen der grünen Transformation faktisch aus den jeweils laufenden Haushalten unter Beachtung der Haushaltsgrundsätze der Jährlichkeit und Jährigkeit stemmen. Für dieses Jahr wird die Regierung nicht umhinkommen, die Schuldengrenze, die die strukturelle Neuverschuldung auf 0,35% des BIP begrenzt, erneut auszusetzen.

 

Im Hinblick auf die Haushaltsplanung für das kommende Jahr streiten die Koalitionäre noch. Während die FDP an der Schuldengrenze unbedingt festhalten möchte, favorisieren SPD und Grüne ihre erneute Aussetzung. Hält die Bundesregierung die Schuldengrenze 2024 ein, erfordert dies erhebliche Sparmaßnahmen, die einerseits mit kurzfristigen konjunkturellen Risiken einhergingen. Im ungünstigsten Fall könnte sich sogar die derzeitige Rezession verlängern. Auch stünde die Umsetzung wichtiger Investitionsvorhaben auf der Kippe, wenn eine Finanzierung aus dem laufenden Haushalt nicht gelänge. Werden indirekte Steuern angehoben, um die Einnahmen zu stärken, dürfte zudem der gegenwärtige Inflationsrückgang ein Stück weit gebremst werden. Andererseits bietet die aktuelle Diskussion die Chance, Einnahmen als auch Ausgaben im Bundeshaushalt zu konsolidieren und Subventionen sowie Mitnahmeeffekte zu reduzieren. Trotz des politischen Streits in Berlin zeichnet sich derzeit kein baldiges Ende der Ampelkoalition in Berlin ab. Laut Wahlumfragen müssten im Fall von Neuwahlen alle drei Partner mit deutlichen Sitzverlusten im Bundestag rechnen.

 

Wir schätzen, dass der kumulierte Finanzierungssaldo des Bundes für 2023 und 2024 in Summe etwa 33 Mrd. Euro niedriger ausfallen wird als noch vor dem BVerfG-Urteil gedacht. Der Markt hat auf eine mögliche neue Knappheit an Bunds bereits mit einem zumindest temporären Renditerückgang vor allem bei Bundesanleihen mit langer Restlaufzeit reagiert.

-- René Albrecht,

-- Christoph Swonke