Bundesländer: Zurück zur Schuldenbremse

Die Bundesländer konnten in den vergangenen Jahren dem Bund mehr und mehr Steuereinnahmen abtrotzen – auch als Gegenleistung zur der ab diesem Jahr wieder geltenden Schuldenbremse.

 

 

Gestern wurden die neuen Prognosen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ veröffentlicht. Diese gehen von einem Anstieg der deutschen Steuereinnahmen auf über eine Billion Euro bis zum Jahr 2025 aus. Davon sollen künftig rund 39% auf den Bund und ca. 41% auf die Länder entfallen. Damit könnte sich ein Trend der letzten Jahre zumindest teilweise umkehren. In den vergangenen Jahren trotzten die Länder dem Bund immer mehr Steuereinnahmen ab. Der Anteil der Länder an den Gesamtsteuereinnahmen stieg seit 2015 um vier Prozentpunkte auf 43% in 2022. Zudem schulterte der Bund die Hauptlast der finanziellen Folgen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges. Dadurch sind die Schulden des Bundes seit 2019 um 36% gestiegen, die Schulden der Länder hingegen „nur“ um 5%. Aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive ist die relativ höhere Verschuldung des Bundes im Vergleich zum Szenario einer höheren Schuldenaufnahme durch die Länder zu begrüßen. Die Refinanzierungskosten, also die Zinsen auf Anleihen, liegen beim Bund niedriger als bei den Ländern.

 

Ab diesem Jahr soll die Schuldenbremse wieder greifen, nachdem diese in den Jahren zwischen 2020 und 2022 ausgesetzt war. Die Schuldenbremse begrenzt die jährliche Neuverschuldung des Bundes auf 0,35% des BIP, für die Länder ist sogar keine strukturelle Neuverschuldung vorgesehen. Für den Kapitalmarkt bedeutet dies, dass die Bundesländer in den nächsten Jahren tendenziell nur noch neue Länder-Anleihen begeben dürften, um ihre Altschulden zu refinanzieren. Zudem sollte der Schuldenstand in den nächsten Jahren auch wieder leicht fallen, da die Länder verpflichtet sind, die Corona-bedingten Schulden zu tilgen. Allerdings unterscheidet sich die Tilgungsdauer der Corona-bedingten Schulden zwischen den Ländern, da die genaue Ausgestaltung der Schuldenbremse auf Länderebene geregelt ist. So sieht zum Beispiel das Land NRW eine Tilgungsdauer seiner Corona-Schulden von bis zu 50 Jahren vor, das Land Sachsen-Anhalt plant seine Corona-Schulden innerhalb von drei Jahren abzubauen.

 

Auch könnten zumindest einige Bundesländer die Schuldenbremse in den nächsten Jahren durch Sondervermögen umgehen. So plant zum Beispiel die neue Regierung in Berlin ein Sondervermögen für Klimaschutz-Zwecke in der Höhe von bis zu 10 Mrd. Euro. Fallen dürfte in den nächsten Jahren zumindest jedoch die Schuldenquote. Grund dafür ist das deutliche Wachstum der nominalen Steuereinnahmen, das durch die hohe Inflation begünstigt wird. Auf der anderen Seite erhöht die hohe Inflation allerdings auch die Zinslastquote (Zinsausgaben/Gesamtausgaben) der Länder. Die Länder-Projektionen des Stabilitätsrates gehen von einem Anstieg der Zinslastquote von zuletzt 1,71% auf 2,82% im Jahr 2027 aus.

-- Sebastian Grupp


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