Deutschland: Klimafonds sucht neue Refinanzierungswege

Dem Klima- und Transformationsfonds fehlt nach dem BVerfG-Urteil seine Rücklage iHv 60 Mrd. Euro. Kurzfristig ist eine Übergangslösung erforderlich, mittelfristig eine restriktivere Fiskalpolitik.

 

 

Der zweite Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 ist verfassungswidrig. Die aus den Coronahilfen stammende Rücklage des Klima- und Transformationsfonds (KTF) iHv 60 Mrd. Euro hat sich damit in Luft aufgelöst. Nun klafft im KTF für das kommende Jahr eine Finanzierungslücke iHv 30 Mrd. Euro, für die Folgejahre ist diese in Summe sogar nochmals größer.

 

Die Finanzierung des KTF muss daher neu geregelt werden. Kurzfristig wäre eine höhere Schuldenaufnahme bspw. über einen Nachtragshaushalt eine Möglichkeit, zusammen mit Ausgabenkürzungen nach dem Rasenmäherprinzip die nun fehlende Rücklage des KTF für 2024 zu kompensieren. Mittelfristig gilt es, die Ausgabenseite im Zaum zu halten, beim regulären Haushalt als auch dem KTF. Steuererhöhungen sind eher unwahrscheinlich, genauso wie die Aussetzung der Schuldenbremse. Mögliche Randszenarien sehen eine Umgestaltung der Schuldenbremse vor, allerdings müsste hierfür das Grundgesetz geändert werden. Für ein Sondervermögen ‚Klimatischer Notstand‘ sollte zunächst geprüft werden, wie es um die Verfassungsmäßigkeit der anderen 28 existierenden Sondervermögen steht. Als letzte Ausfahrt gelten Neuwahlen, die auf Basis aktueller Umfragen keiner Regierungspartei derzeit nützen würden.

 

Am Zinsmarkt preisten die Marktteilnehmer ein moderat sinkendes Angebot an neuen Bundesanleihen kaum sichtbar ein, der Markt für Sicherheiten (Repos) hingegen nahm davon Notiz. Noch letztes Jahr war das Angebot an Bundesanleihen im Repo-Markt so knapp, dass die Deutsche Finanzagentur einspringen musste, um Verwerfungen zu vermeiden. Dieser Wind hatte sich im Verlauf des zweiten Halbjahres 2023 gedreht und Bundesanleihen sind im Durchschnitt im Repo-Markt nicht mehr deutlich teurer als Anleihen anderer EWU-Staaten. Die zurückliegende Angleichung könnte sich nun ein Stück weit wieder umkehren. Sollte die Verfassungsmäßigkeit weiterer Sondervermögen letztlich unklar sein, könnte es notwendig werden, den Ausblick sogar stärker anzupassen.

-- René Albrecht


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