Insolvenzmeldepflicht ist wieder in Kraft, droht jetzt eine Insolvenzwelle?
Am Wochenende lief die zu Beginn der Corona-Pandemie eingeführte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht aus. Zahlungsunfähige Unternehmen müssen jetzt wieder Insolvenz anmelden, auch wenn sie ausschließlich in Folge der Krise in Schieflage geraten sind.
Mit der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurde ein Instrument geschaffen, dass eine Insolvenzwelle inmitten der Corona-Krise verhindern sollte. Dieses Ziel wurde nicht nur erreicht, sondern weit übertroffen: Im vergangenen Jahr, also mitten in der Krise, sanken die Unternehmensinsolvenzen um 16% gegenüber dem Vorjahr. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sorgte somit dafür, dass die Insolvenzmeldungen nicht die wirtschaftliche Entwicklung in der Corona-Krise widerspiegelten, sondern ein stark verzerrtes Bild der tatsächlichen Situation lieferten.
Angesichts der weiter zunehmenden Lockdown-Dauer dürfte der Anstieg der Insolvenzmeldungen aber nicht verhindert, sondern nur verzögert worden sein. Erste Auswirkungen der im Zeitverlauf erfolgten Einschränkungen im Gesetzestext deuten dies bereits an, wie aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen: Im Februar 2021 stieg die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen deutlich um 30% gegenüber Januar, lag aber immer noch um 11% niedriger als im Februar 2020. Im März erhöhte sie sich nochmals um 37% gegenüber Februar 2021 und übertraf damit den Vorjahreswert bereits um 18%.
Für eine Insolvenzwelle spricht auch, dass noch gar nicht alle Corona-Hilfen ausgezahlt wurden. Aus Sicht der Bunderegierung ist zwar ein sorgsamer Umgang mit Steuermitteln notwendig und eine schnellere, nur wenig geprüfte Auszahlung hätte die Missbrauchsgefahr erhöht. In unserer Corona-Sonderumfrage unter 1.000 mittelständischen Unternehmen wurde die Geschwindigkeit der Hilfen-Auszahlung dennoch stark kritisiert. Hier vergaben die Mittelständler eine gerade noch ausreichende Note. Für Unternehmen mit zukunftsfähigem Geschäftsmodell und beantragten, aber noch nicht ausgezahlten Corona-Hilfen hätte man die Aussetzung der Insolvenzanmeldepflicht bis zur endgültigen Auszahlung der Hilfen verlängern sollen.
— Dr. Claus Niegsch
