EU setzt neue Regeln für „grüne“ Investments

Gestern hat die Europäische Kommission eine Reihe von Gesetzesvorschlägen veröffentlicht, die in erster Linie auf eine nachhaltigere Ausrichtung des Finanzwesens abzielen. Dabei ist insbesondere die politische Einigung über die Konkretisierung der EU-Taxonomie hervorzuheben. Im Kern geht es bei der Taxonomie darum, Kapitalströme in ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Projekte zu lenken und „Greenwashing“ zu verhindern – durch eine gemeinsame Sprache und klare Definitionen von „Nachhaltigkeit“. Da die Verordnung jedoch eher als allgemeines Rahmenwerk in Bezug auf die Definition ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten und die Umweltziele zu sehen ist und weniger als allumfassende Liste, bedurfte es zusätzlich konkreter technischer Bewertungskriterien im Zuge eines delegierten Rechtsakts. Dies ist nun für die ersten beiden Umweltziele (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) geschehen. Ursprünglich sollte der Rechtsakt bereits Ende 2020 verabschiedet werden, aufgrund der zahlreichen Rückmeldungen zog sich dies jedoch bis in den April 2021. Formal wird der Text Ende Mai angenommen, um dann ab dem 01. Januar 2022 Anwendung zu finden.

 

Angaben der Kommission zufolge decken die jetzt vorgelegten Vorschläge etwa 40% der börsennotierten Unternehmen in Sektoren ab, auf die knapp 80% der direkten Treibhausgasemissionen in Europa entfallen. Zu diesen Sektoren gehören u.a. Energie, Forstwirtschaft, Verkehr und Gebäude. Die Einstufung von Gas- und Kernkraftwerken bzw. die Frage, ob Investitionen in Erdgas- und Atomprojekte nachhaltig sein können, wurde dagegen bis Ende des Jahres verschoben, zu groß waren die Meinungsverschiedenheiten bei den verschiedenen Interessengruppen. Hier soll ein separater Rechtsakt erfolgen.

 

Dennoch sehen die EU-Verantwortlichen in dem nun konkretisierten Klassifizierungssystem einen Durchbruch auf dem Weg, private Anlagen in nachhaltige Unternehmen zu mobilisieren und in Europa bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Zudem beansprucht die EU weltweit eine Führungsrolle beim Thema Grüne (Finanz-)Wirtschaft und hofft mit ihren Initiativen die globale Debatte darüber zu beeinflussen, wie Finanzmittel in Projekte umgeleitet werden können, welche die Welt bei der Begrenzung des Temperaturanstiegs – in Übereinstimmung mit dem Pariser Klimaschutzabkommen – auf den richtigen Weg bringen. Eine Verwendung der Taxonomie als internationaler Maßstab könnte ohne Frage als Meilenstein gesehen werden.

 

— Tobias Gruber


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