Strenge EU-Taxonomiekriterien sind kein Wachstumsimpuls für „grüne Covered Bonds“
Mit dem Green Deal versucht die EU-Kommission die europäischen Klimaziele zu erreichen. Ausgerechnet ein Baustein des Green Deals – die jüngste Taxonomie-Verordnung – könnte die Entwicklung eines Marktes für grüne Covered Bonds hemmen. Ende November 2020 hat die Europäische Kommission den Entwurf des ersten delegierten Rechtsakts zur Taxonomie-Verordnung vorgelegt, welcher erste Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten definiert. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation hat sich die Lobbyvereinigung der Covered Bond Emittenten (European Covered Bond Council, ECBC) dazu geäußert und dabei insbesondere die Kriterien für Immobilien betrachtet. Wenngleich die Vereinigung die mit der EU-Taxonomie einhergehenden Ziele unterstützt, stellt sie einige Bedenken und Kritikpunkte an den vorgeschlagenen Kriterien für taxonomiekonforme Immobilien heraus.
Unter anderem kritisiert der Lobbyverband die strenge Anforderung an die Energieeffizienzklasse. Demnach sollten nur jene vor dem Jahr 2020 gebauten Gebäude taxonomiefähig sein, die mindestens über einen Energieausweis mit der Energieeffizienzklasse „A“ verfügen. Da laut Verband nur wenige Gebäude diese Klasse vorweisen können und eine Nachrüstung schwierig sei, würde sich demnach die Anzahl der als grün qualifizierten Immobilien um bis zu 95% reduzieren. Weiterhin sieht die Lobbyvereinigung in den vorgeschlagenen strikten Anforderungen Fehlanreize, da sie die EU-Mitgliedsstaaten von einer strengeren Definition des Energieausweises abhalten und somit gleiche Wettbewerbsbedingungen gefährden könnten. Aus diesem Grund schlägt die Vereinigung vor, neben jenen Gebäuden, die eine Energieeffizienzklasse A vorweisen, auch die oberen 15% der energieeffizientesten Gebäude eines Landes als taxonomiefähig anzuerkennen.
Auch wir sehen in den strengen Taxonomie-Kriterien große Herausforderungen – insbesondere für die Ausgabe von grünen Covered Bonds. Infolge einer verschärften Anforderung an die Energieeffizienzklasse würde der Anteil der sich qualifizierenden Gebäude stark reduziert werden, wodurch sich die Zahl verfügbarer grüner Deckungswerte verringern würde. Um die Klimaziele wirksam zu unterstützen, müssen die Vorgaben für grüne Vermögenswerte möglichst streng sein. Sind sie sehr oder gar zu ambitioniert, wird es kaum grüne Anleihen geben, in die Anleger investieren können. Es ist also ein Dilemma: Vorgaben, die das Klima zu wenig schützen, verfehlen ihr Ziel. Unerreichbare Vorgaben könnten verhindern, dass der Bankensektor einen Beitrag zur Finanzierung der notwendigen Renovierung der Bestandsimmobilien leistet.
-- Verena Kaiser