24.11.2020
DAX Erweiterung auf 40 Werte ab September 2021
Das Regelwerk für den DAX wurde überarbeitet. Die Änderungen basieren auf einer Befragung von über 600 Marktteilnehmern und werden schrittweise eingeführt. Die wesentlichste Neuerung ist, dass der DAX ab September 2021 von 30 auf 40 Werte erweitert wird. Damit wird der Index die größten börsennotierten Unternehmen in Deutschland noch umfassender abbilden. Im Gegenzug wird der MDAX von 60 auf 50 Werte verkleinert.
Daneben werden weitere Qualitätskriterien eingeführt. Ab Dezember 2020 müssen alle DAX-Kandidaten vor Aufnahme ein positives EBITDA in den zwei letzten Finanzberichten aufweisen. Ab März 2021 müssen zusätzlich alle Unternehmen testierte Geschäftsberichte und Quartalsmitteilungen veröffentlichen. Nach einer 30-tägigen Warnfrist führt ein Verstoß unmittelbar zum Indexausschluss. Zuvor hatte das Wirecard-Debakel Schwächen des Indexkonzepts aufgedeckt, so dass die Deutsche Börse nun handeln musste.
Nicht übernommen wurde der Vorschlag zur Aufnahme von Nachhaltigkeitskriterien. Aus unserer Sicht ist dies zu begrüßen, weil Anleger eine objektive Vergleichsgröße suchen. ESG-Kriterien können aufgrund der hohen Heterogenität besser in speziellen ESG-Indizes oder den eigenen Investitionsleitlinien der Investoren umgesetzt werden.
Die Änderungen sehen wir positiv, der Index wird dadurch ein bisschen attraktiver. Allerdings stehen die neuen Mitglieder nur für rund 12% des Index, der Einfluss sollte daher nicht überbewertet werden. Wichtiger ist, dass der Indexanbieter auf verschiedene Kritikpunkte reagiert und nun im Falle einer Regelverletzung schneller darauf reagieren kann. Für die bestehenden DAX-Mitglieder gilt eine Übergangsfrist, zudem gilt beispielsweise das Profitabilitäts-Kriterium nur für künftige DAX-Kandidaten. Den direkten Einfluss auf die Kurse sehen wir zunächst als beschränkt an.
Daneben werden weitere Qualitätskriterien eingeführt. Ab Dezember 2020 müssen alle DAX-Kandidaten vor Aufnahme ein positives EBITDA in den zwei letzten Finanzberichten aufweisen. Ab März 2021 müssen zusätzlich alle Unternehmen testierte Geschäftsberichte und Quartalsmitteilungen veröffentlichen. Nach einer 30-tägigen Warnfrist führt ein Verstoß unmittelbar zum Indexausschluss. Zuvor hatte das Wirecard-Debakel Schwächen des Indexkonzepts aufgedeckt, so dass die Deutsche Börse nun handeln musste.
Nicht übernommen wurde der Vorschlag zur Aufnahme von Nachhaltigkeitskriterien. Aus unserer Sicht ist dies zu begrüßen, weil Anleger eine objektive Vergleichsgröße suchen. ESG-Kriterien können aufgrund der hohen Heterogenität besser in speziellen ESG-Indizes oder den eigenen Investitionsleitlinien der Investoren umgesetzt werden.
Die Änderungen sehen wir positiv, der Index wird dadurch ein bisschen attraktiver. Allerdings stehen die neuen Mitglieder nur für rund 12% des Index, der Einfluss sollte daher nicht überbewertet werden. Wichtiger ist, dass der Indexanbieter auf verschiedene Kritikpunkte reagiert und nun im Falle einer Regelverletzung schneller darauf reagieren kann. Für die bestehenden DAX-Mitglieder gilt eine Übergangsfrist, zudem gilt beispielsweise das Profitabilitäts-Kriterium nur für künftige DAX-Kandidaten. Den direkten Einfluss auf die Kurse sehen wir zunächst als beschränkt an.
24.11.2020