Teil-Lockdown setzt Wirtschaft unter Druck

Am Mittwoch haben sich Bundesregierung und Ministerpräsidenten unter dem Eindruck der rapide ansteigenden Corona-Neuinfektionen für die Verhängung eines "Teil-Lockdowns" ab dem 2. November entschieden. Gaststätten und etliche Dienstleistungsbranchen müssen erneut für vier Wochen schließen, Ladengeschäfte dürfen dieses Mal aber – unter Auflagen – geöffnet bleiben. Auch Schulen und Kindertagesstätten bleiben offen.

Für viele Betriebe in der Gastronomie ist das natürlich der "worst case", selbst wenn großzügige Ausgleichszahlungen in Aussicht gestellt wurden. Auch für den Einzelhandel brechen harte Wochen an. Es besteht zwar die Hoffnung, dass das Weihnachtsgeschäft nicht gänzlich verloren geht. Aber die schwierigen Umstände dürften viele Kunden vom gewohnten Einkaufsbummel abhalten und noch mehr Umsätze zu den Onlinehändlern verschieben. Der gewünschte Effekt der Mehrwertsteuersenkung wird dem stationären Einzelhandel also nur sehr begrenzt zugutekommen.

Wie stark die Industrie in Mitleidenschaft gezogen wird, hängt nicht zuletzt davon ab, in welchem Maße auch die Konjunktur bei den wichtigsten Handelspartnern im laufenden Quartal einbricht. Gesamtwirtschaftlich wird der Teil-Lockdown jedenfalls merkliche Effekte haben, selbst wenn die Einbußen nicht so gravierend sein dürften wie im Frühjahr. Nach der kräftigen Erholung im dritten Quartal ist nunmehr ein Rückfall in eine – wenn auch vermutlich leichte – Rezession nicht unwahrscheinlich. Und der weitere Konjunkturverlauf im kommenden Jahr wird maßgeblich von der erfolgreichen Entwicklung und Verteilung eines Corona-Impfstoffes abhängig sein.

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