Mehr Macht für die Zentrale
Der neue EU-Hilfsfonds – oder die neue Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility (RRF)), wie sie im Abschlussdokument des Gipfels bezeichnet wurde – soll wie von der EU-Kommission vorgeschlagen 750 Mrd. Euro umfassen. Der Fonds wird in den kommenden drei Jahren 390 Mrd. Euro an Zuschüssen und 360 Mrd. Euro an Krediten an die Mitgliedsstaaten ausreichen. Zur Finanzierung dieses Programms wird die EU-Kommission ermächtigt, im Namen der EU eigene Anleihen aufzulegen und am Kapitalmarkt zu platzieren.
Damit hat die EU erstmals die Möglichkeit, sich über eine eigene Kreditaufnahme am Kapitalmarkt zu refinanzieren. Der Schuldendienst für die neuen EU-Bonds wird dann über den EU-Haushalt abgewickelt, der zukünftig auch eigene Steuereinnahmen haben soll: Ab 2021 soll eine Steuer auf Einwegplastik eingeführt werden, und ab 2023 sollen eine Digitalsteuer und eine CO2-Grenzsteuer hinzukommen. Eine Finanztransaktionssteuer ist ja ohnehin schon länger in Planung.
Die EU wird mit den Brüsseler Beschlüssen erstmals zu einem eigenständigen Akteur in der Fiskalpolitik. Diese Veränderung war überfällig, und nicht zuletzt die EZB wird erleichtert sein, dass sie in der Krisenbekämpfung nun mehr Unterstützung aus Brüssel erwarten darf. Natürlich ist das auch ein weiterer Schritt in Richtung Transferunion, allerdings wohl ein unvermeidbarer. Es ist aber wichtig, dass die Kriterien für die Mittelverwendung nicht nur auf dem Papier stehen. Die EU insgesamt muss wettbewerbsfähiger, moderner und innovativer werden. Das Aufbauprogramm kann ein wichtiger Schritt in diese Richtung sein.