Kommt eine europäische Bad Bank?
Die Financial Times berichtete am Sonntag, dass hochrangige Gespräche zwischen Vertretern der EZB und der EU-Kommission bezüglich der möglichen Gründung einer Bad Bank für die Eurozone stattgefunden hätten. Diese könnte zahlungsgestörte Kredite (NPLs) in Milliardenhöhe von Banken übernehmen und damit deren Bilanzen bereinigen. Dabei scheint es um NPLs zu gehen, die noch aus der Finanzkrise 2008/09 stammen.
Die Idee einer Bad Bank zur Entlastung der Banken von NPLs ist nicht neu. So hatten beispielweise Irland, Deutschland und Spanien Abwicklungsgesellschaften im Nachgang zur Finanz- beziehungsweise europäischen Staatsschuldenkrise gegründet und zum Abbau nicht-strategischer Aktiva und NPLs genutzt. Auch eine europäische Bad Bank, wurde bereits Anfang 2017 als Teil einer möglichen Lösung für den hohen NPL-Bestand im Auftrag der EU-Kommission näher untersucht. Die Gründung von nationalen oder einer europäischen Bad Bank könnte zweifelsohne eine wichtige Rolle dabei spielen, die Banken von steigenden NPLs zu entlasten und damit Platz für die Vergabe von neuen Krediten zu schaffen.
Letztlich wird es aber auf die konkrete Ausgestaltung der Bad Bank ankommen, damit diese ihre Wirkung voll entfalten kann. So wäre eine Beschränkung auf Alt-NPLs nicht zielführend, sondern auch die Übertragung neuer Corona-bedingter NPLs wäre sinnvoll. Die Transferpreise müssen ausreichend attraktiv gestaltet sein, damit möglichst viele Banken dieses Instrument nutzen. Zur Verringerung von Anreizkonflikten sollte eine Nachhaftung für die jeweils eigenen NPLs vereinbart werden, wobei auf diese erst nach einer bestimmten Zahl von Jahren zurückgegriffen werden darf. Auf diese Weise würden die Eigenkapitalquoten europäischer Banken sofort und spürbar durch die Auslagerung von NPL entlastet werden, ohne dass sie komplett aus der Verantwortung entlassen werden. Allerdings basiert der Erfolg eines solchen Modells stark darauf, dass man lediglich einen temporären wirtschaftlichen Einbruch überbrücken muss und die Kreditverluste nicht so hoch wie befürchtet ausfallen. Sollte sich dies nicht bewahrheiten, hätte man das NPL-Problem nicht gelöst, sondern lediglich in die Zukunft verschoben. Dann müsste möglicherweise das Instrument der Gläubigerverlustbeteiligung zum Einsatz kommen.
Diese Diskussion ist nicht neue und ist bislang immer an der Frage gescheitert, wie man eine dauerhafte Vergemeinschaftung und Fehlanreize verhindern kann. Die heftige Diskussion über die Einführung von Corona-Bonds zeigt hierbei, dass sich die grundsätzlichen Positionen über die Jahre aus guten Gründen nicht verschoben haben. Eine nachträgliche Vergemeinschaftung von Schulden oder NPL‘s kann langfristig keine tragfähige Basis für eine wirtschaftliche Erholung sein. Zeitlich befristete und zweckgebundene Instrumente können dagegen die richtigen Impulse geben. Das gilt für neue Anleihen, wie auch einer Bad Bank bei der EZB.