Klimaschutz und Wachstum können gemeinsam funktionieren

Der Klimawandel ist Tatsache und „Fridays for Future“ bringt weltweit Millionen junger Menschen auf die Straße, die für einen schnellen Einstieg in einen wirksamen Klimaschutz demonstrieren.
Allerdings ist der reine Verzicht auf CO2-verursachende Aktivitäten kein nachhaltiges Konzept für einen klimafreundlichen Umbau unserer Volkswirtschaft. Eine staatlich verordnete Askese schreckt ab, weil damit Verbote und Beschränkungen verbunden sind. Vielmehr gilt es, einen wirtschaftlich-technischen Strukturwandel einzuläuten, der den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreibt, öffentliche Verkehrsträger stärkt, auf energetische Gebäudesanierung setzt und die Energieeffizienz der industriellen Produktion verbessert.






Deutschlands Klimaschutzziel sieht bis zum Jahr 2030 eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 vor. Derzeit wird der vorgegebene Pfad aber deutlich verfehlt. Um in den verbleibenden Jahren das sehr ambitionierte Ziel eines Ausstoßes von letztendlich nur noch 563 Millionen Tonnen CO2Äquivalenten doch noch zu erreichen, hat die Bundesregierung ein Klimaschutzprogramm auf den Weg gebracht.





 

 

Wichtigster Bestandteil des Klimapakets ist eine Bepreisung des Ausstoßes von Kohlendioxid (CO2). Dazu hat sich die Bundesregierung in ihrem Klimaschutzprogramm 2030 auf ein nationales Emissionshandelssystem für die Sektoren Verkehr und Wärme geeinigt. Dieses soll im Jahr 2021 zunächst mit festen Preisen für jede ausgestoßene Tonne CO2 starten und ab 2026 in eine Auktionierung von Zertifikaten mit einer von Jahr zu Jahr sinkenden maximalen Emissionsmenge übergehen.

Der Eintritt in den CO2-Emissionshandel beim Verkehr stellt einen nationalen Alleingang dar. Dadurch könnte die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft verringert werden, obwohl der Klimaschutz ein globales und nicht nur ein nationales Ziel ist. Längerfristig dürfte ein solches Voranschreiten aber auch positive Auswirkungen auf den Standort Deutschland haben. So werden Entwicklungen im Zukunftsfeld der Umwelttechnologie dadurch ebenso begünstigt wie die Konstruktion von Maschinen und Anlagen für eine energieeffizientere Produktion. Insgesamt versucht die Bundesregierung mit ihrem Klimaschutzprogramm über eine Vielzahl von Stellschrauben bis zum Jahr 2030 das Ziel einer 55-prozentigen Reduktion der Emissionen gegenüber 1990 zu erreichen. Da die tatsächliche Wirkung der Fördermaßnahmen aber nicht exakt vorhersehbar ist, wie die unzureichende Abrufung bereitgestellter Fördermittel in der Vergangenheit mehrfach gezeigt hat, und die Bepreisung für CO2 trotz des stärkeren Anstiegs im Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zunächst vergleichsweise gering ausfällt, ist keineswegs sichergestellt, dass dieses Programm alleine dazu ausreichen wird. Denn das angestrebte Ziel ist angesichts des bisher Erreichten überaus anspruchsvoll.

Der Weg mit zunächst geringen Preisen die Akzeptanz der Bevölkerung für das Klimapaket nicht zu gefährden und dann langsam zu marktgerechteren Preisen überzugehen, mag aus Sicht von Politik, (Industrie-)Unternehmen und der Mehrheit der Bürger zunächst vernünftig erscheinen. Angesichts des geringen Zeitrahmens von nur noch zehn Jahren birgt diese Vorgehensweise jedoch das Risiko, dass bis zum Jahr 2030 zu wenig erreicht wird. Dies gilt selbst wenn bereits 2027 deutlich höhere Preise für den Ausstoß von einer Tonne CO2 gezahlt werden müssten als noch in den Jahren von 2021 bis 2026. Und der angedachte „Green Deal“ der Europäischen Kommission, mit dem ein klimaneutrales Europa bis 2050 erreicht werden soll, könnte die Anforderungen an die Klimaschutzmaßnahmen noch weiter verschärfen. Die ursprünglich vorgesehenen sehr niedrigen Einstiegspreise für eine Tonne CO2 sind nach den Verhandlungsergebnissen des Vermittlungsausschusses aber voraussichtlich vom Tisch.

Die Bundesregierung hat mit dem Klimapaket zumindest einen Schritt in die richtige Richtung getan, zumal ein externer Expertenrat für Klimafragen die Entwicklung kontrollieren soll. In Paragraph 8 des Klimaschutzgesetzes wurde sogar an „Maßnahmen bei Überschreiten der Jahresemissionsmengen“ gedacht: Wenn die zulässige Jahresemissionsmenge in einem Sektor überschritten wird, hat das zuständige Bundesministerium innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm für den betreffenden Sektor vorzulegen, durch das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen für die folgenden Jahre sichergestellt werden sollen. Sanktionen sind allerdings nicht vorgesehen.

 


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