Neuer Zollstreit zwischen USA und EU: Das könnte am Ende teuer werden

Die US-Regierung hat die Einführung neuer Strafzölle gegen die EU angekündigt. Dieses Mal geht es um „Vergeltungszölle“, die von der Welthandelsorganisation (WTO) aufgrund der verbotenen EU-Subventionen für den Flugzeughersteller Airbus sogar ausdrücklich genehmigt worden sind.

Die Zölle auf Güter im Wert von 7,5 Mrd. Euro sollen Mitte Oktober in Kraft treten. Das Volumen entspricht dem WTO-Beschluss, doch die vom US-Handelsministerium veröffentlichte Liste der mit Zöllen belegten Produkte überraschte doch etwas. Klar ist, dass die Länder mit Airbus-Produktionsstandorten, die für die fraglichen Subventionen verantwortlich sind, auch von den US-Zöllen getroffen werden sollen. Das sind im Wesentlichen Frankreich, Deutschland, Großbritannien und Spanien.

Auf der Liste stehen zwar wie erwartet Passagierflugzeuge, doch werden sie nur mit einem Zollsatz von 10% belegt. Flugzeugteile oder Hubschrauber sind dagegen von den neuen Zöllen ausgenommen. Zuvor war vermutet worden, dass sämtliche Produkte der Luftfahrtindustrie mit Zöllen bis zu 100% (Obergrenze der WTO) belegt werden könnten. Das ist nicht passiert, offenbar weil die USA einen eigenen wirtschaftlichen Schaden (z.B. benötigen US-Werke die Zulieferung von Teilen aus der EU) vermeiden wollen.

Zölle in Höhe von 25% sind dagegen für andere Produktgruppen vorgesehen, die nichts mit der Luftfahrtindustrie zu tun haben. Diese Zölle haben puren Strafcharakter für die beteiligten Länder. Dazu gehören landwirtschaftliche Produkte wie Käse und Wein, die vor allem Frankreich und Spanien treffen sollen, Textilien (Großbritannien) und Werkzeuge (Deutschland).

Für die betroffenen deutschen Unternehmen ist der Strafzoll auf bestimmte Werkzeuge natürlich eine unvorhergesehene Belastung, da sie von dem Streitthema „Luftfahrtsubventionen“ gar nicht tangiert werden. Gesamtwirtschaftlich sollten die Folgen allerdings begrenzt sein, auch da der Zollsatz mit 25% noch eher am unteren Ende der möglichen Spanne gewählt wurde.

Es stellt sich natürlich die Frage, warum einerseits größere Teile der EU-Luftfahrtindustrie von den Zöllen ausgenommen wurden und man andererseits auf US-Seite auch keine höheren Zollsätze verhängt hat. Der Grund dürfte in den drohenden EU-Gegenzöllen liegen. Denn auch die EU hat ein WTO-Verfahren anhängig, das gegen US-Subventionen für den Flugzeugbauer Boeing gerichtet ist. Für 2020 wird ein Urteil erwartet, auch hier ist ein Schuldspruch wahrscheinlich. Dann kann es zu EU-Zöllen auf US-Flugzeuge kommen, und die EU kauft etwa drei Mal so viel US-Flugzeuge wie umgekehrt. Der mögliche Schaden für den ohnehin angeschlagenen US-Luftfahrtkonzern wäre also erheblich. Auch andere Produkte z.B. aus der US-Landwirtschaft wären vermutlich betroffen.

Die größte Gefahr in dieser Auseinandersetzung liegt darin, dass sie weiter eskalieren kann. Schon im November steht die Entscheidung Trumps zu den Autozöllen an. Beide Seiten sind sich in den Verhandlungen offenbar bislang noch nicht nähergekommen. Eine Verhängung von Strafzöllen auf EU-Autoexporte in die USA wäre für die deutsche Wirtschaft ein schwerer Schlag, der sie in einer ohnehin schwierigen Lage treffen würde. Doch die Maßnahme ist auch in den USA hoch umstritten – wohl ein Grund, warum Trump noch zögert.

 

 


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