EZB-Accounts: Forward Guidance ist für den Leitzins das Maß der Dinge
Aus den EZB-Accounts zur Dezember-Ratssitzung geht hervor, dass die Währungshüter ausführlicher über die möglichen Risiken für den Konjunkturausblick gesprochen haben. Die Notenbank-Oberen stimmen darin überein, dass die Unsicherheitsfaktoren zugenommen haben. Damit sei auch das Risiko für eine konjunkturelle Abschwächung gestiegen. Diese Einschätzung spiegele sich in der Abwärtsrevision der Konjunkturprojektionen für 2019 und 2020 wider. Eine darüber hinausgehende Anpassung der „Balance of Risk“ haben die EZB-Vertreter für nicht angemessen erachtet. Ausgehend von dem nach unten revidierten Prognosebild, seien die Risiken für den Wachstumsausblick als weitestgehend ausgeglichen zu betrachten.
Hinsichtlich der Teuerungsentwicklung zeigen sich die Währungshüter zuversichtlich, dass der grundlegende Preisdruck in der europäischen Wirtschaft allmählich zunehmen werde. Die Notenbank stützt ihre Einschätzung unter anderem auf den Umstand, dass der Lohndruck in der Eurozone in den zurückliegenden Quartalen zugenommen habe. Zugleich räumt sie aber auch ein, dass es noch dauern könne, bis hieraus eine höhere Gesamtinflationsrate resultiere. Vor diesem Hintergrund sei weiterhin ein umfassender geldpolitischer Stimulus geboten. Diesem Umstand trage die Forward Guidance für die APP-Reinvestitionen Rechnung („…extended period past the date when the Governing Council starts raising the key ECB interest rates…“). Die Verknüpfung der APP-Forward Guidance mit dem Zeitpunkt einer ersten Leitzinserhöhung signalisiere den Marktakteuren, dass die Forward Guidance für den Leitzins weiterhin die primäre geldpolitische Stellschraube sei, um zukünftig die geldpolitische Ausrichtung zu adjustieren.
Sollten sich die Wolken am Konjunkturhimmel in den nächsten Wochen und Monaten weiter verdunkeln, dürften die Währungshüter wohl zunächst ihre gegenwärtige Forward Guidance für die Leitzinsentwicklung ausrichten. Bislang ließ diese darauf schließen, dass die EZB im Herbst 2019, unter der Voraussetzung eines zunehmenden Preisdrucks in der europäischen Wirtschaft, eine Zinserhöhung erwägen könnte. Es ist davon auszugehen, dass die Notenbank-Oberen den Beschluss zur Adjustierung nicht unmittelbar auf der nächsten Ratssitzung treffen werden. Als Prüfstein hierfür dürften sich die im März zur Überarbeitung anstehenden Konjunktur- und Inflationsprojektionen erweisen.