Mit dem Green Deal versucht die EU-Kommission die europäischen Klimaziele zu erreichen. Ausgerechnet ein Baustein des Green Deals – die jüngste Taxonomie-Verordnung – könnte die Entwicklung eines Marktes für grüne Covered Bonds hemmen. Ende November 2020 hat die Europäische Kommission den Entwurf des ersten delegierten Rechtsakts zur Taxonomie-Verordnung vorgelegt, welcher erste Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten definiert. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation hat sich die Lobbyvereinigung der Covered Bond Emittenten (European Covered Bond Council, ECBC) dazu geäußert und dabei insbesondere die Kriterien für Immobilien betrachtet. Wenngleich die Vereinigung die mit der EU-Taxonomie einhergehenden Ziele unterstützt, stellt sie einige Bedenken und Kritikpunkte an den vorgeschlagenen Kriterien für taxonomiekonforme Immobilien heraus. Unter anderem kritisiert der Lobbyverband die strenge Anforderung an die Energieeffizienzklasse. Demnach sollten nur jene vor dem Jahr 2020 gebauten Gebäude taxonomiefähig sein, die mindestens über einen Energieausweis mit der Energieeffizienzklasse „A“ verfügen. Da laut Verband nur wenige Gebäude diese Klasse…
